Frank Weller – Hausverwaltung

Ihre Hausverwaltung exklusiv für Fellbach, Schmiden und Oeffingen

Haben Sie auch Probleme eine neue Hausverwaltung zu finden?

Viele kleine Eigentümergemeinschaften haben in den letzten Jahren dasselbe Problem, sie finden keine neue Hausverwaltung. Oder der bisherige Hausverwalter will kündigen, weil aufgrund Personalmangel kein Objektbetreuer mehr zur Verfügung steht. Hier werden die kleinen Objekte, welche weniger Ertrag bringen, meistens als erstes gekündigt.

Woher kommt das? Schuld an diesem Zustand ist das neue WEG-Gesetz, welches am 01.12.2020 in Kraft getreten ist und noch bis zum 01.06.2024 Übergangsvorschriften hat. Danach hat jeder Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten WEG-Verwalter mit IHK-Prüfungsnachweis. Es ist daher nur verständlich, dass viele kurz vor der Rente stehende oder auch schon in Rente befindliche Mitarbeiter, die bislang noch ein wenig in der Hausverwaltung mitgearbeitet haben, diese IHK-Prüfung nicht mehr ablegen werden. Spätestens mit Ende der Übergangsfrist wird sich die Situation daher eher nochmals verschärfen. Eine „alte Hasen-Regelung“ gibt es nicht.

Das neue WEG-Gesetz soll an dieser Stelle nicht schlecht gemacht werden, im Gegenteil es ist durchaus sehr gut gelungen und bietet viele Verbesserungen gegenüber dem alten. Auch die Zertifizierung ist begrüßenswert, da mehr Kompetenz vom Verwalter verlangt wird, bringt aber kurzfristig den oben genannten Engpass mit sich.

Wenn Sie eine neue Hausverwaltung suchen, ist das Wichtigste, dass diese auch nach § 26a WEG zertifiziert ist. Und hier nicht nur irgendeine Person aus der Verwaltung, sondern der für Sie zuständige Objektbetreuer und der verantwortliche für die Erstellung der Abrechnung und des Wirtschaftsplans. Lassen Sie sich unbedingt die Zertifizierungsurkunde von der IHK persönlich zeigen.

Die Mitgliedschaft im VDIV Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.G. ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für Ihre Auswahl. Der Verband ist ein Gütesiegel und sichert eine fortlaufend hohe Qualität und Qualifikation seiner Mitglieder.

Bei jeder neu übernommenen Eigentümergemeinschaft werde ich die Unterlagen digitalisieren. Die Eigentümer haben dann die Möglichkeit, auf sämtliche Objektunterlagen, Protokolle, Beschlussliste und Abrechnungen online zuzugreifen. Auch die Korrespondenz zwischen Hausverwaltung und Eigentümern kann, sofern gewünscht, über eine Online-Plattform erfolgen. Wenn Sie aber lieber telefonieren wollen, kein Problem, dann bin ich für Sie gerne telefonisch erreichbar.

Da in den kleinen Eigentümergemeinschaften oft die notwendigen Beschlüsse nach dem neuen WEG-Recht – Stichwort § 16 WEG die mögliche neue Kostenverteilung – noch nicht beschlossen wurden, richten Sie sich bitte bei Ihrer ersten Eigentümerversammlung auf eine etwas längere Sitzung ein. Denn diese sehr wichtigen Änderungen müssen – insofern noch nicht geschehen – besprochen und beschlossen werden.